Gericht kippt Ladenöffnungen am Sonntag
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 24.Mai 2017 der Klage der Augsburger Sonntagsallianz entsprochen und die beiden Verordnungen der Stadt Augsburg für das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Europatags und des Turamichele-Festes für rechtswidrig erklärt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Augsburger Sonntagsallianz nahmen diese Entscheidung hocherfreut, aber nicht wirklich überrascht auf – liegt sie doch in einer Linie mit vergleichbaren Entscheidungen zum Stadtgründungsfest in München, zum Musikfest in Frankfurt oder zum Silvestermarkt in Worms aus dieser Woche.

Als dreisten Affront gegen die Bürgerinnen und Bürger sowie die Selbstverwaltung durch den Augsburger Stadtrat hat die Augsburger Linkspartei den jüngsten Vorstoß von Stadtverwaltung und Stadtwerke kritisiert, keine Straßenbahnlinie über die Maximilianstraße zu führen und diese sogar aus dem Nahverkehrsplan zu streichen. Dieses Ansinnen von Stadtwerkechef Norbert Walter und Wirtschaftsreferentin Eva Weber stehe im krassen Widerspruch zu mehreren Beschlüssen des Stadtrates, darunter ein gültiger Bebauungsplan, sowie zum erfolgreichen Bürgerbegehren von 2010, das ebenfalls eine Linie durch die Maxstraße zum Inhalt hatte.