Gericht kippt Ladenöffnungen am Sonntag
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 24.Mai 2017 der Klage der Augsburger Sonntagsallianz entsprochen und die beiden Verordnungen der Stadt Augsburg für das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Europatags und des Turamichele-Festes für rechtswidrig erklärt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Augsburger Sonntagsallianz nahmen diese Entscheidung hocherfreut, aber nicht wirklich überrascht auf – liegt sie doch in einer Linie mit vergleichbaren Entscheidungen zum Stadtgründungsfest in München, zum Musikfest in Frankfurt oder zum Silvestermarkt in Worms aus dieser Woche.