Europawahl: Drei-Prozent-Hürde gekippt. DKP reicht Unterstützungsunterschriften ein
Die für die Europawahl am 25. Mai vorgesehene Drei-Prozent-Sperrklausel ist verfassungswidrig. Das hat heute der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Unter den gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen sei der mit der Sperrklausel verbundene schwerwiegende Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit nicht zu rechtfertigen, so die Richter. Bei der Verhältniswahl komme es darauf an, dass jeder Wähler mit seiner Stimme den gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung der zu wählenden Vertretung haben muss, so dass alle Parteien in einem möglichst den Stimmenzahlen angenäherten Verhältnis in dem zu wählenden Organ vertreten sind, so die Richter.