Baumarkt OBI: Schmutziges Spiel auf dem Rücken der Beschäftigten
Die Unternehmensführung der Baumarktkette OBI, die sich mehrheitlich im Besitz der Tengelmanngruppe von Karl-Erivan Haub befindet, greift existierende Betriebsrätestrukturen und Beschäftigte frontal an. Auf einer überraschend von der Unternehmensführung einberufenen Sondersitzung wurde vergangenen Donnerstag (23. Juni 2016) dem Wirtschaftsausschuss des Gesamtbetriebsrats (GBR) mitgeteilt, dass der Augsburger OBI-Markt zum 30. Juni geschlossen und die Beschäftigten mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freigestellt werden sollen. Damit würde die Augsburger Betriebsratsvorsitzende und stellvertretende GBR-Vorsitzende aus ihren Funktionen entfernt. Außerdem soll der OBI-Markt Sömmerda (Thüringen) mit Wirkung zum 1. Juli 2016 an eine offenbar eigens gegründete Franchise-Firma verkauft werden. Damit wäre der dortige GBR-Vorsitzende seiner Funktion beraubt und der GBR von OBI geschwächt.
»Das ist eine offene Kampfansage der Unternehmensführung gegen die Betriebsräte, die Beschäftigten und ihre Mitbestimmungsrechte. Der Gesamtbetriebsrat setzt sich mit seinem Vorsitzenden und seiner Stellvertreterin seit langer Zeit entschlossen gegen die mehrfache Missachtung der Mitbestimmungsrechte bei OBI ein. Der Gesamtbetriebsrat unterstützt zudem die im Betrieb immer lauter werdenden Forderungen der Beschäftigten nach einem Tarifvertrag. OBI reagiert darauf, indem Mitbestimmungsstrukturen zerschlagen und die Beschäftigten drastisch eingeschüchtert werden sollen. Dieses undemokratische Vorgehen trifft auf unseren entschlossenen Widerstand. Wir fordern die Unternehmensführung auf, die Maßnahmen zurück zu nehmen und werden die Kolleginnen und Kollegen in ihrer Auseinandersetzung für demokratische Rechte und Menschenwürde unterstützen«, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger.
In Augsburg findet heute (29. Juni) eine Betriebsversammlung und eine anschließende Protestkundgebung der Beschäftigten statt.
Der Marktführer OBI versucht immer wieder, eine Vielzahl von mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen (z.B. die Einführung von Prämiensystemen, neuer Überwachungstechnik, neuer Software oder Arbeitsmethoden) ohne die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Betriebsräte einzuführen. Die Betriebsräte wehren sich dagegen gerichtlich, es ist zu zahlreichen Einigungsstellenverfahren gekommen. Seit vielen Jahren fordern die Beschäftigten bei OBI zudem – auch durch Streiks untermauert – einen Tarifvertrag. Diese Auseinandersetzung hat sich in den letzten Monaten intensiviert, OBI verweigert bisher einen Tarifvertrag.
Quelle: ver.di Augsburg
Siehe auch: ver.di-Infoblog OBI