Erklärung der DKP zum Verbot der Kommunistischen Partei der Ukraine
Am 16. Dezember 2016 wurde vom Verwaltungsgerichtshof in Kiew die Kommunistische Partei der Ukraine verboten. Die durch einen Staatsstreich an die Macht gekommene, mit Faschisten durchsetzte, von den USA, der EU und der BRD unterstützte Regierung hat damit einen weiteren Schritt beim Versuch der Ausschaltung der KPU und anderer kommunistischer Organisationen getan.

Das Scharfschützenmassaker auf dem Maidan vom Februar wird nicht aufgeklärt – aber es diente dazu, eine Putschregierung unter Einbeziehung von Faschisten ins Amt zu bringen. Muss man da nicht an den Reichstagsbrand 1933 denken? Der wurde genutzt, um die Kommunisten aus dem Parlament und in die Illegalität zu jagen. Das brennende Gewerkschaftshaus in Odessa am 2. Mai mit seinen vielen Toten – drängt sich da nicht eine Parallele zum Sturm auf die Gewerkschaftshäuser am 2. Mai 1933 auf? Die Fraktion der Kommunistischen Partei der Ukraine wird mit Gewalt aus dem Parlamentssaal in Kiew geworfen, am heutigen Donnerstag soll die Fraktion offiziell aufgelöst und die Partei insgesamt verboten werden. Natürlich hat man, ganz »Rechtsstaat«, noch schnell ein entsprechendes Gesetz erlassen. Ähnelt das nicht der »Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat«?